Leistungen

Ankauf trotz Vertriebsbeschränkung

Produziert für eine Handelskette, Logo darauf, im eigenen Markt nicht verkäuflich. Für diesen Fall gibt es uns.

  • Angebot binnen 24 Stunden
  • 100 % Vorkasse — Geld vor der Abholung
  • Abtransport organisieren und zahlen wir
  • Ankauf auch bei Vertriebsbeschränkung

Das Problem mit gebundener Ware

Wer für eine Handelskette produziert oder importiert, kennt die Lage: Die Ware trägt das Logo der Kette, der Auftrag platzt oder die Abnahme fällt kleiner aus als geplant — und verkaufen darf man sie in keinem Land, in dem diese Kette präsent ist.

Da die großen Ketten international aufgestellt sind, bleibt für solche Partien nur die Vermarktung in weit entfernte Märkte. Genau dafür besteht unser Abnehmernetzwerk.

Für Sie heißt das: Die Ware wird zu Geld, ohne dass sie Ihrem eigenen Vertrieb oder dem Ihres Auftraggebers in die Quere kommt. Den Zielmarkt stimmen wir vor dem Kauf ab und halten ihn im Angebot fest.

Wann das greift

  • Handelsmarkenware mit dem Logo einer Kette
  • Produktion über den abgerufenen Auftrag hinaus
  • Geplatzte oder reduzierte Abnahmen
  • Ware mit Gebietsschutz oder Exklusivvereinbarung
  • Artikel, die im eigenen Markt den Preis beschädigen würden
  • Partien, bei denen Diskretion Bedingung ist

So läuft es ab

  1. Partie und Beschränkung nennen

    Warenart, Menge, Standort und wofür die Ware produziert wurde.

  2. Angebot mit Zielmarkt

    Binnen 24 Stunden, mit der Angabe, wohin vermarktet wird.

  3. Zahlung und Abholung

    100 % vor der Abholung, Abtransport auf unsere Kosten.

Fragen zu gebundener Ware

Woher weiß ich, dass die Ware nicht doch im eigenen Markt auftaucht?

Den Zielmarkt halten wir im Angebot fest, bevor gekauft wird. Das ist Teil der Vereinbarung, nicht eine mündliche Zusage.

Nennen Sie die Abnehmer?

Auf Anfrage nennen wir Region und Kanal. Die Namen der Abnehmer bleiben vertraulich — das ist die Grundlage dafür, dass das Netzwerk funktioniert.

Kaufen Sie auch kleinere Partien dieser Art?

Ja. Die Beschränkung macht eine Partie nicht kleiner, nur schwerer vermarktbar.

Was ist mit Markenrechten?

Wir verwerten geschützte Markenprodukte nur im Rahmen dessen, was mit Ihnen vereinbart ist. Was zulässig ist, klären Sie als Rechteinhaber oder Lizenznehmer.

Gebundene Partie anbieten

Sagen Sie uns, wofür produziert wurde und welche Märkte ausgeschlossen sind.

Lieber direkt sprechen?

Schicken Sie uns ein Foto oder eine Liste per WhatsApp oder rufen Sie an. Sie haben das Angebot binnen 24 Stunden.

z. B. Textilien, Elektronik, Haushaltswaren, Spielwaren
z. B. 3 Paletten oder 500 Stück
Stadt und PLZ reichen
Beides bitte, damit wir uns binnen 24 Stunden melden können.

Zustand, Fotos und Preisvorstellung können Sie im ausführlichen Formular ergänzen.